Die FGFC zur aktuellen Lage des Personals der Kommunen
Vor- und Pauschalurteile gegenüber den Bediensteten des öffentlichen Dienstes gibt es wie Sand am Meer. Neben Gehältern und Pensionen, sind es immer wieder Aspekte wie Beförderungskriterien und Unkündbarkeit, die den Sozialneid innerhalb der Gesellschaft schüren.
Bestehende Maßnahmen werden ignoriert
Da in fast jeder Familie private und öffentliche Arbeitnehmer vertreten sind, führen die erwähnten Vorurteile regelmäßig zu peinlichen Auseinandersetzungen. Es ist klar, dass es auch bei uns schwarze Schafe gibt, aber sie sind die Ausnahme. Die Mehrheit des Gemeindepersonals ist pflichtbewusst und empfindet solche Vorurteile als demütigend und ungerecht.
Wenn wir uns die schwarzen Schafe in unseren Reihen vor Augen führen, zeigt sich bei der praxisnahen Umsetzung des Statuts, dass die aktuellen Schwachstellen insbesondere darin bestehen, dass die Kommunalpolitiker die bereits bestehenden Kontroll- und Strafmechanismen überhaupt nicht oder unangebracht anwenden.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist es möglich, Beförderungen zu verweigern. Auch werden neue Bestimmungen, wie zum Beispiel die regelmäßigen Mitarbeitergespräche in Bezug auf zieldefiniertes Arbeiten, innerhalb der Kommunen nahezu ignoriert. In Punkto Personalentwicklung herrscht scheinbar innerhalb der Kommunen ein massives Desinteresse respektive eine latente Inkompetenz. Neue Wege in Richtung fachlicher, sozialer und emotionaler Kompetenz zu gehen, sind für viele Mandatsträger noch immer „böhmische Dörfer“.
Bürger dieses Landes
Auch wir sind zu aller erst Bürger dieses Staates. Als solches wissen wir ganz genau welchen Dienst der Bürger von uns erwartet und versuchen diesen so gut es uns möglich ist zu erbringen. Besonders im Gemeindesektor sind wir sehr nahe an den alltäglichen Sorgen des Bürgers dran.
Wir sind uns bewusst, dass auch in Luxemburg die Bäume nicht in den Himmel wachsen und die öffentlichen Finanzen langfristig gesichert werden müssen. Auch wir haben Kinder und Enkel, deren Zukunft wir nicht überbelasten wollen.
Angesichts der rezenten Entwicklungen der Staatsfinanzen jedoch, die den teils apokalyptischen Voraussagen der Regierung nicht standhalten, haben wir das Gefühl hinters Licht geführt zu werden. Die aktuelle noch immer nicht ausgestandene Finanzkrise, die wie bekannt nicht vom arbeitenden Volk verursacht wurde, wird genutzt um uns am Zeug zu flicken. Der politische Druck seitens der Arbeitgeberverbände tut ihr Übriges.
Herabsetzung der Anfangsgehälter, 80% Lohn in der Praktikumszeit, Wegfallen der „Annales“ usw. betreffen sowohl die zukünftigen, wie auch die jetzigen Kollegen. Hier wird uns etwas weggenommen, wobei die angeführten Gründe nicht stichhaltig und die begleitenden Maßnahmen nicht zu Ende gedacht sind.
Sollte sich herausstellen, dass das Wohl der Allgemeinheit gefährdet ist, werden wir unsere Verantwortung zu nehmen wissen. Da dies bis jetzt nicht der Fall ist, rufen wir zur Besonnenheit auf allen Seiten auf!
Keine politische Willkür
Es ist eine Tatsache, dass der Gesetzes- und Reglements-Dschungel, welcher die Gehälter und Beförderungskriterien definiert und der über Jahrzehnte aufgebaut wurde, sehr wenig Spielraum lässt, um Leistung zu belohnen. Nichtbeachtung von Leistung birgt die Gefahr der Demotivation, bis hin zur Resignation: „Wieso soll ich mich anstrengen, wenn derjenige der sich nicht bemüht genauso schnell weiterkommt?“ Anerkennung von Leistung hingegen motiviert und spornt an! Ein weiterer Punkt, der uns in diesem Zusammenhang am Herzen liegt, ist die Anerkennung persönlicher Leistung des Personals über den Lohn hinaus. Geld ist eben nicht alles im Leben.
Die kritische Frage, die sich stellt, ist die der Bewertung der Leistung. Hier liegt die potentielle Gefahr des Missbrauchs. Hier riskieren wir noch mehr als die Staatsdiener zwischen die Mühlen unserer Pflichterfüllung und den politischem Opportunismus zu geraten. Wie oft müssen unsere Mitglieder ihren politischen Verantwortlichen widersprechen, weil politisch motivierte Entscheidungen drohen, Gesetze und Bestimmungen zu missachten?! Im Augenblick sind wir gegen politische Willkür durch unser Statut geschützt, doch wenn dieser Schutz auf dem Altar der Bewertung nach Leistung geopfert wird, steht dem Missbrauch Tür und Tor offen.
Die für die Gehälterrevision zuständige Kommission spricht zwar in Bezug auf die Bewertungsprozeduren von „Le pouvoir politique n’interviendra à aucun échelon de la procédure“, nur wie dies in der Praxis funktionieren soll, ist schleierhaft.
Bewertungsprozeduren unterliegen bekanntlich drei Kriterien:
der Selbstbeurteilung des Arbeitnehmers;
der Beurteilung durch den hierarchischen Vorgesetzen; sowie in Streitfällen
der Beurteilung durch eine paritätische Kommission.
In den meisten Gemeinden haben jedoch Beamte, wie beispielsweise der Gemeindesekretär oder der Einnehmer, keinen anderen hierarchischen Vorgesetzen als den Schöffenrat, also die Politiker. Wie sollen diese Kollegen dann bewertet werden? Dies ist ein flagrantes Beispiel dafür, dass scheinbar niemand sich mit der konkreten Umsetzung der Bewertungskriterien in den Gemeinden auseinander gesetzt hat.
Mobbing einmal anders
Hier lauert auch potentiell die Gefahr für Mobbing. Neben der gängigen Interpretation des zugegebenermaßen arg strapazierten Begriffs des Mobbings, ist unter Wikipedia nachzulesen:
Äußerst schlechte Arbeitsorganisation und Produktionsmethoden wie etwa unklare Zuständigkeiten, Monotonie, Stress, allgemeine Mängel in der Kommunikations- und Informationsstruktur, ungerechte Arbeitsverteilung, Über- und Unterforderung, widersprüchliche Anweisungen, mangelnder Handlungsspielraum oder Kooperationszwänge gelten als Ursachen für Mobbing.
Viele unsere Kolleginnen und Kollegen finden sich in der oben aufgelisteten Definition innerhalb ihrer Gemeinden wieder. Genau dies ist mehrheitlich das Problem im ganzen Kommunalsektor! Zu glauben diese Umstände ließen sich per Gesetz aus der Welt schaffen, ist eine Illusion.
Es soll den politisch Verantwortlichen kein bewusstes Mobbing unterstellt werden. Angesichts der Tatsache jedoch, dass uns durch neue Gesetze immer neue Aufgaben auferlegt werden, jedoch der Personalrahmen sehr eng abgesteckt bleibt, riskieren wir unweigerlich in eine Zwickmühle zu geraten.
So sehr man sich auch bemüht, wird es nicht möglich sein, alle Aufgaben und Pflichten zu erfüllen und Resignation ist bekanntlich die Folge.
Ein Beispiel unter vielen
Ein Beispiel unter vielen soll zeigen, wie ein kleines Wort in einem Text, eine potentiell erhebliche Mehrbelastung nach sich ziehen wird.
Im „exposé des motifs“ betreffend den aktuellen Gesetzesentwurf bezüglich der Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli 2004 über Gemeinde- und Stadtplanung, heißt es:
«A l’alinéa 1er, le terme „libérale“ a été supprimé afin de permettre aux urbanistes et aménageurs engagés par les communes et l’Etat d’élaborer également des PAG et des PAP».
Es soll also in Zukunft Gemeinden gestattet sein, selbst, allgemeine und spezifische Bebauungspläne zu erstellen. Diese Dienstleistung blieb bis jetzt freiberuflichen Architekten und Stadtplanern vorbehalten. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Jedoch, auch wenn dies den Aufgabenbereich der betroffenen Dienste erheblich erweitert, sind die wenigsten sich bewusst wie viele Kenntnisse hier verlangt sind, wie viel Arbeit damit verbunden ist und welche personellen Aufstockungen hiermit verbunden sein müssten.
Dies ist nur ein Beispiel aus einem Nebensatz, aus einem der vielen Gesetzesentwürfe die auf dem Instanzenweg sind und das Risiko in sich tragen, dass wir zwischen Hammer und Amboss geraten. Wenn man die vielen laufenden Prozesse wie die Territorialreform, das Wasserrahmengesetz, die kommunale Finanzreform, die Neudefinition des kommunalen Aufgabenbereichs, die administrative Vereinfachung usw. betrachtet, drängt sich die Frage auf, ob überhaupt jemand den Überblick hat, wie viele zusätzliche Aufgaben wir, ab wann, zu erledigen haben werden? Wann hätten die zusätzlich benötigten Mitarbeiter eingestellt werden müssen, um dann einsatzbereit zu sein? Werden die Gemeinden überhaupt die Mittel haben, um diese einzustellen?
Vorausschauende Planung fehlt
Unserem Sektor fehlt vor allem eins und das ist vorausschauende Planung!
Zusammen mit dem SYVICOL sind wir der Meinung, dass allen zukünftigen Gesetzesentwürfen eine tabellarische Auflistung der finanziellen und personellen Konsequenzen für die Gemeinden beigefügt werden muss. Erhebliche Mehrbelastungen lauern, aber sie sind vorhersehbar, wenn man sich die Mühe macht, über den Tellerrand hinaus zu blicken. Hier ist eine bessere Koordination innerhalb der verschiedenen Ministerien unbedingt von Nöten. Ohne diese Voraussetzung können wir innerhalb der Kommunen noch so viel Engagement zeigen. „Der Fisch stinkt vom Kopfe her!“
Organisationskultur fehlt
Ein weiteres Beispiel für Mehrbelastung sind die Mitarbeitergespräche. Ohne diese ergeben die angedachten Bewertungsprozeduren keinen Sinn. Voraussetzung ist ebenfalls: Schulung aller Betroffenen (Mitarbeiter sowie Führungskräfte) sowie anständige Vor- und Aufarbeitung der Inhalte. Ganz abgesehen von der benötigten Zeit für die Gespräche selbst, zieht dies insgesamt einen erheblichen Zeitaufwand nach sich. Die Tatsache, dass die seit 2006 eingeführten Mitarbeitergespräche noch nicht in der Praxis angewendet werden, soll uns eine Lehre sein. Mit Wunschdenken, Augen zu und durch, kommen wir nicht weiter.
Wir haben im kommunalen öffentlichen Dienst in Bezug auf effektive Kommunika-
tion und Arbeitsweisen teilweise weder Tradition noch Richtwerte. Vieles bleibt zu schaffen bevor neue Kommunikations- und vernetzte Arbeitsverfahren in den Kommunen umgesetzt werden können. Wie dies angesichts der Verschiedenartigkeit unserer Gemeinden funktionieren soll ist uns schleierhaft. Zu groß sind die Diskrepanzen zwischen großen, mittleren und kleinen Gemeinden. Selbst die laufende Territorialreform, sollte sie denn einmal zu Ende gebracht werden, schafft nicht die Voraussetzungen welche ein modernes Personalmanagement braucht.
Die angestrebte Mindestgröße von 3.000 Einwohnern wird es den Gemeinden auf jeden Fall nicht erlauben die Pflichten, die anstehen, zu erfüllen. Wir stellen uns die Frage, ob dies überhaupt in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern realistisch ist.
Ohne konkrete Voraussetzungen nur Schikane
Ohne all dies zu berücksichtigen und überdies die leistungsbezogene Vergütung bei den Gemeinden einführen zu wollen, zeugt von kompletter Unkenntnis der Sachlage.
Ohne die konkret angedachten Voraussetzungen, sehen wir die einzuführende Bewertung nach Leistung nur als Schikane. Aus diesem Grunde wehrt sich die FGFC auch gegen die Einführung von Bestimmungen, die nicht mal im Ansatz durchdacht wurden.
Zu glauben durch die reine Einführung neuer Reglementierungen wäre uns geholfen, ist fahrlässig. Angesichts der aktuellen Dialogkultur zwischen Innenministerium, SYVICOL und Gewerkschaften sind wir ebenfalls sehr skeptisch, dass sich an der bestehenden Situation alsbald etwas ändern wird.
Wir wären froh, wenn wir uns irren würden. Wir sind jedenfalls bereit unseren konstruktiven Beitrag zu leisten.
Quelle : FGFC Exekutivbüro
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